Firmenfahrzeuge
Wie versichere ich mein Firmenfahrzeug?
Wer sich als kleiner Gewerbetreibender oder Dienstleister selbständig macht, eventuell sogar nebenberuflich, braucht für sein Gewerbe oder seine Dienstleistungen oft auch ein Auto. Da stellt sich die Frage, wer dann für die Kfz Versicherung, die Haftpflicht und den Verkehrs-Rechtsschutz zuständig ist.
Es kann von Vorteil sein, wenn man in diesen Fällen ein Firmenfahrzeug fährt. Zwar muss man dann, wenn man das Fahrzeug auch privat nutzt, die private Nutzung versteuern. Dafür gehen aber sämtliche Kosten, auch die Kosten für die Versicherungen, zulasten des Unternehmens. Man kann sogar sein bisher privates Auto an die Firma verkaufen und den Schadenfreiheitsrabatt übertragen, damit die Autoversicherung für das Unternehmen günstiger wird.
Versicherungsvergleich im gewerblichen Bereich
Von den Vorteilen eines Versicherungsvergleichs bei der Kfz Versicherung, der Haftpflicht und dem Verkehrs-Rechtsschutz kann man aber auch in diesem Falle profitieren. Nur muss man bei diesem Kfz Versicherungsvergleich eben angeben, dass es sich um ein gewerblich genutztes Fahrzeug handelt. Das kann schon zu Unterschieden je nach Versicherung führen. Auch kann es von Vorteil sein, alle Versicherungen des Unternehmens, also Autoversicherung, Betriebshaftpflicht, Verkehrs-Rechtsschutz und andere Versicherungen bei einer Gesellschaft zu bündeln, um noch einen Firmenrabatt zu bekommen.
Im gewerblichen Bereich ist es durchaus üblich, für die Versicherungen einen Versicherungsmakler einzuschalten. Er verfügt über den nötigen Sachverstand nicht nur bei der Autoversicherung, der Betriebshaftpflicht und dem Verkehrs-Rechtsschutz, um alle nötigen Versicherungen kostengünstig anbieten zu können. So braucht man sich als Firmeninhaber nicht mehr um die Details der Versicherungen zu kümmern. Der Versicherungsmakler übernimmt die gesamte Abwicklung für die Versicherungen, vom Beitragsinkasso bis zur Schadenabwicklung.
Unterschiede bei gewerblicher oder privater Versicherung?
Im Prinzip gibt es keine Unterschiede beispielsweise bei der Kfz Versicherung, ob man das Auto privat oder über die Firma versichert. Doch können die Versicherungen im Firmenbereich umfangreicher sein. In jedem Falle sollte man darauf achten, dass bei einem auch privat genutzten Firmenfahrzeug dieser Bereich ebenfalls mit abgedeckt ist. Bei der Haftpflicht, also dem Schadenersatz gegenüber Dritten, ist das selbstverständlich der Fall, aber beim Verkehrs-Rechtsschutz nicht unbedingt. Dagegen wird bei der Betriebshaftpflicht oft die private Haftpflicht des Inhabers mit eingeschlossen.
Aus steuerlichen Gründen sollte man darauf achten, dass diese rein privaten Anteile eine separate Prämie vereinbart ist, die man dann auch privat bezahlen sollte. Auf diese Weise gibt es keinen Streit mit dem Finanzamt. Dagegen zählen sämtliche Versicherungen, die im Firmeninteresse abgeschlossen werden, zu den Betriebsausgaben. Wer hier sauber trennt, hat bei einer Betriebsprüfung gute Chancen, dass der Steuerprüfer das Ergebnis akzeptiert.
Verkehrs-Rechtsschutz – www.rechtsschutz.com
Autoversicherung für das Unternehmen – www.autoversicherung.org